Kreisgruppe Kiel

Ausgleichsflächen

Eingriffsregelungen für Außen- und Innenbereich

Jahrzehntelang wurden Natur und Umwelt rücksichtslos zerstört und ausgebeutet. Dies sollte mit der Eingriffsregelung gemäß §§ 13 ff. Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) ein Ende haben: Sie verlangt, dass sich der Naturhaushalt mit seinen Schutzgütern durch keinen Eingriff verschlechtern darf. Sie gilt für Baupläne auf bisher nicht baulich genutzten Grundflächen (Außenbereich).

Im Einzelnen besagt die Eingriffsregelung, dass ein Eingriff möglichst erst gar nicht erfolgen soll. Nur wenn er als unvermeidbar bewertet wird und Naturschutzbelange nicht vorgehen, darf er durchgeführt werden. Er muss dann aber durch Maßnahmen des Naturschutzes vom Verursacher zumindest gleichwertig ausgeglichen werden. Erst wenn auch das nicht zeitnah möglich ist, ist ein Ersatz in Geld zu leisten, das dann von der Kommune für Kompensationsmaßnahmen verwendet werden muss. Vorrangig sollte der Ausgleich wert- und funktionsgleich in unmittelbarer Nähe erfolgen. Gerade für größere Flächen ist das im besiedelten Raum kaum möglich, so dass hier häufig auf sogenannte Ökokonto– oder Sammelersatzmaßnahmen zurückgegriffen wird: Das sind größere, zusammenhängende Flächen, die z.B. durch vormalige Nutzung beeinträchtigt sind und für die Renaturierung vorgesehen sind. Die Berechnung des notwendigen Ausgleichs für eine Fläche erfolgt durch Fachgutachten, die meist vom Investor bezahlt werden.

Bei Bauplänen innerhalb des Siedlungsraums (Innenbereich) wird die Eingriffsregelung auf Grundlage von §1 BauGB durchgeführt. Es findet keine Abwägung mehr statt. Es kommen die Vorschriften des Biotopschutzes sowie lokale Baumschutzsatzung zum Tragen. Letztere gibt vor, welche Bäume ab welchem Umfang in welchem Maß durch Ersatzbäume ausgeglichen werden müssen. Der Ausgleich erfolgt pauschal gleichwertig. 

Praxis in Kiel (1) Bsp Anscharpark

Anscharpark Mai 2014 Ausgleichsbaum Kronshagener Weg 2015

  • Dort sind 17 Bäume mit einem Stammumfang von 82 cm (Walnuss) bis 240 cm (Linde), darunter auch mehrere Doppelstämme (Kirsche, 192 cm +126 cm) gefällt worden. Entsprechend der Baumschutzsatzung wurden dafür 45 Neupflanzungen festgelegt:Nur 9 (Stammumfang 18-20 cm) sollen vor Ort gepflanzt werden.
  • 23 weitere Bäume (Stammumfang 14-16 cm) wurden schon in der Mittelinsel des Kronshagener Weges zwischen Westring und Dehnckestraße gepflanzt.
  • Für das verbleibende Defizit ist eine Gehölzanpflanzung außerhalb des Innenstadtbereichs anvisiert; wohl in Ellerbek und Felde. 

Ist der Ersatz gleichwertig?

Statt stattlicher Bäume wachsen nun also mickrige Jungbäume.  
An Naherholungswert haben sie wesentlich weniger zu bieten, die Attraktivität der Stadt Kiel wird weiter durch die Verlagerung von Bäumen vor die Stadtgrenze geschmälert.

Alte Bäume sind wahre Klimaanlagen: An heißen Tagen spenden sie Schatten, kühlen und befeuchten durch ihre Verdunstung die Luft. Und dabei stoßen sie kein CO2 aus, sondern nehmen es auf.      
Die Einbußen für die Tierwelt sind entsprechend. In jungen Bäumen nistet kein Vogel, wohnt keine Fledermaus, lebt kein Eichhörnchen…

Ob sie jemals in Zukunft die Leistungen der gesunden, gefällten Parkbäume erbringen werden? Als Straßenbäume sind sie insbesondere auf dem Mittelstreifen einer stark befahrenen Straße gefährdet: Bodenverdichtung, Streusalz, Abgase, Ozon, Tiefbau-, arbeiten, häufige und starke Kronenrückschnitte setzen ihnen zu. Sie sind auch gar nicht darauf ausgelegt, dort alt zu werden: Dafür stehen sie viel zu dicht beieinander...

Und man muss befürchten, dass jeder in Kiel neu gepflanzte Baum ein Ausgleichsbaum ist – schließlich können ja nicht einmal alle in Kiel untergebracht werden. Was für ein trauriges Bild für die „Klimaschutzstadt Kiel“! 

Praxis in Kiel (2) Bsp Prüner Schlag /Brunsrade (Planung für Möbel Kraft)

Prüner Schlag 2011 Ausgleichsfläche Rönne 2014

Das Kleingartengelände liegt im Außenbereich, ist deutlich größer und vielfältiger strukturiert. Die Eingriffe in die Natur setzen sich zusammen aus Gehölzverlusten, Überplanung von geschützten Knicks, Überplanung von Wald (am Westring), von geschützten Einzelbäumen sowie von Versiegelung und Bodenverlusten. Entsprechend umfangreich fallen die geplanten Kompensationsmaßnahmen aus:

  • Waldentwicklung in Wellingdorf und Wellsee
  • Bodenausgleich (für Versiegelung) in der Sammelersatzmaßnahme Rönne (Bodenverbesserung von ehemaligen Ackerflächen durch extensiv beweidete Weidelandschaft mit Kleingewässern; z.Zt. in Entwicklung, nicht allgemein zugänglich) sowie Wiedervernässung Alter Moorsee/Gemeinde Boksee (extensive Beweidung, in den letzten 5 Jahren schon entwickelt, auch nicht allgemein zugänglich)
  • Knickausgleich in Ostholstein
  • Baumausgleich (Obstbäume v.a. auf dem Möbel Kraft-Parkplatz vor Ort)
  • Grünkompensation durch Fassaden- und Dachbegrünung (50%ig anrechenbar, d.h. 100 qm Fassadenbegrünung werden wie 50 qm Ausgleichsfläche gewertet)
  • Zusätzlich Geldzahlung, die wohl erst einmal in ein Ökopoolkonto fließen soll.

Ist das Ersatz oder Ausgleich?

Hier wird kein Ersatz für die vielfältige, kleinteilige, u.a. aus Hecken, trockenen Elementen, Obstbäumen, Blumen u.a. bestehende Kleingartenstruktur geschaffen – vom Prüner Schlag vertriebene Vögel, Insekten und Fledermäuse finden die Ausgleichsflächen nicht. Zudem ist der geplante Ausgleich aufgrund der andersartigen Struktur für die dort Vertrieben wenig geeignet. Auch für den Stadtmenschen (Umwelt- und Naturschutz muss auch Menschenschutz sein!) ergibt sich kein unmittelbarer Nutzen durch diese Flächen, da sie entfernt liegen und vielfach nicht zugänglich sind.    

Ist eine Ausgleichsfläche dauerhaft geschützt?

li: neue Ausgleichsfläche (ehemaliger Kleingarten Brunsrade September 2015) re: alte Ausgleichsfläche B76 (ehemaliger Kleingarten ohne Pflege September 2015)

Nein, nach sieben Jahren darf auch sie überplant werden, muss dann aber erneut ausgeglichen werden. Zudem wird die Pflege für die Ausgleichsmaßnahmen meist nur für wenige Jahren festgesetzt und durch den Investor bezahlt. Bei Wiedervernässungsmaßnahmen funktioniert das. Bei eher offenen Strukturen muss eine Beweidung oder regelmäßige Mahd diesen Biotoptyp erhalten, sonst wird (wie vielerorts, insbesondere an Straßenneubauten zu beobachten) eine Verbuschung stattfinden – auch natürlich, aber weniger wertvoll als ein kleinstrukturiertes Gebiet… 

Fazit

Durch Ausgleichszahlungen (früher aus Ökokontogeldern nicht einzelnen Bauvorhaben direkt zuzuordnen wie heute) sind teilweise wertvolle Biotope entstanden, wie die Seekamper Seewiesen. Sie profitieren aus naturschutzfachlicher Sicht erheblich durch die nur teilweise gegebene Zugänglichkeit. Gleiches gilt in noch größerem Maße für die o.g. Sammelersatzmaßnahmen Rönne oder auch Moorsee.     

Unser Hauptkritikpunkt ist jedoch die Verlagerung von Stadtnatur vor die Tore der Stadt, mit der Folge, dass die Stadt an Attraktivität verliert, sowohl für Mensch als auch für Tier.

Wir begrüßen es, wenn bereits stark versiegelte Flächen in der Stadt für Baumaßnahmen genutzt werden. Zersiedlung wird so verringert und Verkehrswege werden reduziert. Dabei wird es nicht immer möglich sein, sämtliches Grün zu erhalten. Das vorhandene Grün ist aber entsprechend der Vorgaben der Eingriffsregelung möglichst zu schützen.

Ein Umdenken muss stattfinden

Bauen mit der vorhandenen Natur zugunsten der StadtbewohnerInnen statt Maximalbebauung zugunsten eines Investorsso muss die Devise für die Zukunft heißen. Das heißt auch, dass nicht alles auf dem Kieler Stadtgebiet machbar ist. Die alte Eiche an der Feuerwache am Kleinen Kiel wäre z.B. bei Verzicht auf wenige Wohneinheiten ohne weiteres zu erhalten gewesen. Beim Ausgleich ist darauf zu achten, dass dieser für Mensch und Tier hinreichend innerhalb der Stadt geschaffen wird.

Elementar für die Kieler Stadtnatur ist der Grüngürtel: Grünflächen liegen wie ein Ring um den innerstädtischen Bereich. Er ermöglicht Tieren den Ortswechsel, dient als ’Grüne Lunge’ und stellt sicher, dass jeder Kieler innerhalb kürzester Zeit grüne Räume zur Erholung aufsuchen kann. Folglich ist der Kieler Grüngürtel zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Wegen Staunässe und Lärm nicht verpachtbare Kleingartenflächen als Ausgleichsflächen zu nutzen, würde dies garantieren und ihn qualitativ aufwerten.

An Stelle der zeitlich begrenzten Pflege der Ausgleichsflächen sollte ein systematisches Qualitätsmanagement treten. Dadurch kann die tatsächliche Wirksamkeit einer Maßnahme auch für die Zukunft sichergestellt werden.

Was können Sie tun?

  • Sprechen Sie mit Ihren Freunden/Nachbarn über den oben beschriebenen fortgesetzten Export von Stadtgrün in die Peripherie Kiels.
  • Machen Sie sich in den Ortsbeiratssitzungen (Ankündigung mit Tagesordnung unter www.kiel.de/ortsbeiraete) schlau über Bauvorhaben in Ihrer Nähe. Bringen Sie sich ein in die Diskussionen zu deren Notwendigkeit, Umweltverträglichkeit und den vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen.
  • Kaufen Sie lokal ein; vermindern Sie so Autoverkehr und den Ruf nach neuen Märkten und Straßen. Nutzen Sie, wann immer möglich, Fahrrad oder die eigenen Füße.
  • Unterstützen Sie die BUND-Kreisgruppe Kiel. Wir setzen uns ein für eine umweltverträgliche, nachhaltige Stadtentwicklung durch Gespräche mit Politikern und durch Stellungnahmen, Infostände, Führungen etc…
  • Werden Sie selbst aktiv im BUND. Personell ist es uns z. Zt. nicht möglich, zu wirklich jedem Bauvorhaben (insbesondere in der Peripherie) tätig zu werden. Daher sind aktive engagierte Mitstreiter auch ohne Mitgliedschaft herzlich willkommen….